Registrieren
Anmelden
Leider lassen sich Unfälle und technische Problem nicht gänzlich vermeiden. Damit ein solcher Zwischenfall möglichst reibungslos und schnell abläuft, haben wir die wesentlichen Informationen für Sie im Folgenden zusammengestellt.
Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf.
Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei, auch wenn Sie auf den ersten Blick keinen Schaden feststellen können. In Deutschland erreichen Sie die Polizei stets unter der Rufnummer 110. Nach Aufnahme des Unfalls durch die Polizei lassen Sie bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben.
Wichtig: Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.
Nachdem Sie die Polizei informiert haben, kontaktieren Sie unsere Schaden-Hotline unter +49 711 664 903 593. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt.
Unser Schadenteam nimmt den Schaden auf, leitet Sie durch alle weiteren Schritte und kümmert sich um die Koordination von Pannenservice, Abschleppdienst oder Reparatur und Ersatzmobilität falls notwendig.
Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und finn. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von finn übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von finn die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.
Atmen Sie erstmal tief durch, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in 50-150m Entfernung zur Unfallstelle auf.
Informieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Polizei, auch wenn Sie auf den ersten Blick keinen Schaden feststellen können. In Deutschland erreichen Sie die Polizei stets unter der Rufnummer 110. Nach Aufnahme des Unfalls durch die Polizei lassen Sie bitte einen Durchschlag des Polizeiberichts inkl. Name, Adresse, Mobilnummer und Kennzeichen des Unfallgegners mitgeben.
Wichtig: Die Frage der Unfallschuld analysieren und bewerten unsere Versicherungsexperten nach Vorliegen aller Daten und Fakten. Wir möchten Sie daher bitten, am Unfallort keine Schuldeingeständnisse in schriftlicher oder mündlicher Form abzugeben.
Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie unseren Kundendienst zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter +49 89 143770064 oder per E-Mail an support@finn.auto kontaktieren.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 711 664 903 593.
Suchen Sie zum vereinbarten Termin die Werkstatt auf. Diese kümmert sich um eine rasche Lösung des Problems.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Werkstatt und finn. Sollte es sich um einen Fall handeln, bei dem die Kosten nicht von finn übernommen werden (zum Beispiel eine selbst verschuldete Reifenpanne), werden Ihnen von finn die Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei profitieren Sie selbstverständlich von unseren vergünstigten Konditionen.
Wir suchen und informieren eine Werkstatt in Ihrer Nähe. Sie erhalten dann per E-Mail die Kontaktdetails, um einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen oder technischen Problemen können Sie unseren Kundendienst zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter +49 89 143770064 oder per E-Mail an support@finn.auto kontaktieren.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, zum Beispiel aufgrund einer Reifenpanne, wenden Sie sich bitte an unsere Schaden-Hotline unter +49 711 664 903 593.
Wie bin ich versichert?
Ihr Versicherungsschutz umfasst sowohl eine Haftpflichtversicherung, als auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko Fällen beträgt jeweils 500 €.
Was deckt die Haftpflichtversicherung im FINN Auto Abo ab?
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer*in anderen Menschen, deren Sachen oder Vermögen zufügen. Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio € je Schadenereignis.
Was deckt die Teilkaskoversicherung im FINN Auto Abo ab?
Eine Teilkaskoversicherung deckt vor allem unverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Darunter fallen unter anderem Steinschläge sowie Schäden, die von höherer Gewalt verursacht wurden, oder ein Diebstahl des Fahrzeugs. Durch den vereinbarten Selbstbehalt sind die Kosten je Schadenfall für Sie auf maximal 500€ begrenzt.
Besonderheit bei reparierbaren Steinschlägen:
Wenn eine Reparatur des Steinschlags möglich ist, übernehmen wir die Reparaturkosten.
Was deckt die Vollkaskoversicherung im FINN Auto Abo ab?
Die Vollkaskoversicherung zahlt für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen oder für Schäden mit Fahrerflucht. Auch in diesem Fall sind durch den vereinbarten Selbstbehalt die Kosten je Schadenfall für Sie auf maximal 500€ begrenzt. Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher sein, wird Ihnen kostenfrei ein Ersatzfahrzeug (kleinste Klasse) für die Ausfallzeit zur Verfügung gestellt. Bei einem Unfallschaden wird ein Mietwagen (der kleinsten Klasse) für die Ausfall- bzw. Reparaturzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf eigene Kosten sind auch größere Ersatzfahrzeuge möglich. Ebenso halten wir Sie in der Zeit der Reparatur stets mit einem Mietwagen der Klasse A mobil.
Was ist nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt?
Reifenpannen:
Alle Fahrzeuge sind mit Tirefit und einem Ersatzrad ausgestattet. Reifenpannen fallen nicht unter den regulären Fahrzeugverschleiß. Deshalb sind Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reifenpanne entstehen, nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen daher insbesondere als ADAC Mitglied, Reifenpannen über den ADAC abzuwickeln.
Schlüsselverlust:
Im Falle eines Schlüsselverlustes stellen wir Ihnen eine Aufwandspauschale zuzüglich der (herstellerabhängigen) Kosten für den Kauf und das Anlernen des Schlüssels in Rechnung.
Verlust des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1):
Im Fall des Verlusts des Fahrzeugscheins stellen wir Ihnen eine Aufwandspauschale in Rechnung.
Wie funktioniert der Selbstbehalt bei FINN?
Wenn Sie einen Unfall haben oder einen selbstverschuldeten Schaden, wird dies durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Für jeden Schadensfall wird dann jeweils maximal ein Selbstbehalt von 500€ verrechnet.
Was passiert, wenn der Schaden am Fahrzeug durch einen Dritten verursacht wurde?
Wenn ein anderer Unfallteilnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und für Sie entstehen keine Kosten. Selbstverständlich werden Sie hierbei auch bei einem Fahrzeugausfall mit einem Mietwagen mobil gehalten. Trifft dies nicht zu, greift für Schäden die Vollkaskoversicherung.